Sie benötigen Hilfe im Haushalt?
Ihnen steht Haushaltshilfe zu ...
... z.B. nach der Entbindung
Auch nach der Entbindung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Zum Beispiel aufgrund von verordneter Bettruhe nach einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt.
... z. B. während einer Erkrankung
Auch während einer Erkrankung können Sie eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse in Anspruch nehmen. Wir unterstützen zum Beispiel Menschen mit einer Krebserkrankung.
... z.B. nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren! Wir nehmen Ihnen die Hausarbeiten ab. Die Kosten für eine Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall werden von der Berufsgenossenschaft getragen.
Was wir für Sie tun
Dies sollten Sie als Nächstes tun:
2. Mit der Verordnung stellen Sie bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Anträge können meist online gestellt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alternativ können Sie unser Formular verwenden. Um den Rest kümmern sich dann die Haushalts-Helden.